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Gefährdungspotenzial von Bauwerken

Um Migrationshindernisse und Gefährdungsstellen zu identifizieren, werden an allen ausgewählten Fließgewässern des Projektgebietes Brücken, Wehre und andere Ausbreitungsbarrieren dokumentiert und hinsichtlich ihrer Gefährdung für querende Otter eingestuft. Ausschlaggebend sind hierbei Merkmale wie die Art der Ausbreitungsbarriere, das Vorhandensein von Uferrandstreifen oder Bermen sowie (bei Straßenbrücken) der querende Straßentyp. Ist ein Uferrandstreifen oder eine Berme vorhanden, so erfolgt die Einschätzung, ob der Fischotter diese zur Unterquerung nutzen könnte. Dazu sollte die Berme breit genug (mindestens 25cm) und nicht zu stark geneigt sein (max. 40°). Außerdem sollte ein beidseitiger Uferanschluss vorhanden sein und die lichte Höhe mindestens 30 cm betragen. Sind diese Kriterien erfüllt, wird das Querungsbauwerk als passierbar eingestuft. Bei unpassierbaren Bauwerken erfolgt eine Einschätzung der Gefährdung an Hand des Straßentyps. Bei Fußgängerbrücken oder Waldwegen ist die Gefährdung als gering einzustufen, wohingegen bei Bundes-, Staats- oder Kreisstraßen die Gefahr, dass der Fischotter zum Verkehrsopfer wird, deutlich erhöht ist. Jede Gefährdungsstelle wird auch auf Nutzungsspuren des Fischotters geprüft. Die dabei eventuell vorgefundenen Kotspuren werden in Kategorien von sehr frisch bis sehr alt eingeteilt. Besonderes Augenmerk wird auch daraufgelegt, ob das Bauwerk für das Aufstellen von Wildkameras geeignet ist, um Wanderungsaktivitäten auch im Sommerhalbjahr zu erfassen.  


Betrachtung von….

  • Kreuzungsstellen: Brücken
  • punktuellen Hindernissen: Wehre, Mühlen, Vergitterungen
  • Mündungen, Zuflüsse

Aufnahme von….

Flussname, Datum, Uhrzeit
Ort Straße KoordinatenBrückentyp Uferstreifen BermeBerme fischottergeeignetStraßenart GefährdungLosungsfund KategorieEignung Monitoring
A,B,C,D,E einseitig beidseitigMindestbreite (30 cm) max. Neigung (40°) lichte Höhe (30 cm) beidseitiger Uferanschlusssiehe BewertungsschemaKategorien Markierungs-flüssigkeit Anzahl Stellenja nein evtl.
Foto: Uwe Stolzenburg
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Abb.: Verändert nach Borggräfe und Krekemeyer 2007
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Abb.: Verändert nach Borggräfe und Krekemeyer 2007

 Waldwege sowie private Anliegerstraßen werden unabhängig des Straßentyps der geringen Gefährdung zugeordnet.

Foto: Uwe Stolzenburg
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